Entsprechend der konzeptionellen Ausgestaltung der Kanzlei Delhey als „Manufaktur für Recht“ ist das Angebot der anwaltlichen Beratung und Vertretung durch RA Dr. Delhey in erster Linie zugeschnitten auf kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), insbesondere Start-ups sowie Freiberufler und NGOs.
Die Kanzlei Delhey bietet Ihnen eine grundsätzlich umfassende anwaltliche Beratung in unternehmerischen Angelegenheiten.
Im Fokus steht neben der Unterstützung bei der Unternehmensgründung insbesondere die anwaltliche Begleitung der unternehmerischen Tätigkeit zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen.
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst insoweit insbesondere die sorgfältige und interessengerechte Erstellung sowie laufende Prüfung von Vertragswerken, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstigen Rechtstexten bis hin zur juristisch adäquaten Formulierung rechtsrelevanter Geschäftskorrespondenz und öffentlicher Verlautbarungen, vornehmlich in Gestalt von Pressemitteilungen.
RA Dr. Delhey unterstützt Sie zudem selbstverständlich bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Verteidigung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Privatparteien wie auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten mit Behörden.
Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit bilden das Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht. RA Dr. Delhey ist TÜV©-zertifizierter Datenschutzbeauftragter gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie TÜV©-zertifizierter IT-Compliance Manager. Die anwaltliche Tätigkeit auf diesem Gebiet umfasst sowohl die prophylaktische Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Falle eines Rechtsstreits.
Ein weiteres Spezialgebiet ist die anwaltliche Unterstützung bei der Geltendmachung von Informationsrechten. RA Dr. Delhey vertritt Sie sowohl bei Auskunftsersuchen nach den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) des Bundes und der Länder als auch bei Ansprüchen auf Informationszugang gemäß der europäischen Transparenzverordnung.
Die anwaltliche Tätigkeit von RA Dr. Delhey erstreckt sich zudem auf die Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten auf nationaler wie europäischer Ebene. Im Fokus steht hierbei der Schutz vor rechtswidrigen Eingriffen in Freiheitsrechte, insbesondere bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Missachtungen der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie bei Beeinträchtigungen der Berufsfreiheit. RA Dr. Delhey führt für Sie Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sowie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).