Mandatur

Vor jeder Mandatierung biete ich eine kostenlose Erstberatung an, um jedem Rechtsuchenden eine unverbindliche Kontaktaufnahme zu ermöglichen.


Informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie zum ersten Termin mitbringen sollten.

Nachstehend finden Sie zudem einen Überblick zu außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten sowie Hinweise zu Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung.


KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung haben Sie Gelegenheit zur umfassenden Schilderung Ihres Anliegens. Hier geht es zunächst um die Ermittlung sämtlicher rechtsrelevanter Umstände. Auf dieser Grundlage kann sodann eine erste, unverbindliche Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten gegeben werden. Ich lege besonderen Wert auf eine umfassende und transparente Darlegung der rechtlichen Möglichkeiten, aber auch Risiken, Ihre Interessen durchzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere eine Aufklärung über etwaige Kosten.


ANWALTSHONORAR

Für außergerichtliche Tätigkeiten treffe ich mit meinen Mandanten grundsätzlich eine Honorarvereinbarung. Diese kann als Pauschale oder nach Stundensätzen ausgestaltet sein. Ihre Höhe richtet sich regelmäßig nach Streitwert, Umfang sowie Schwierigkeit der Rechtssache und wird unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten getroffen.

In besonders gelagerten Fällen kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden, allerdings gemäß § 4a Abs. 1 RVG „nur für den Einzelfall und nur dann (…), wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In einem gerichtlichen Verfahren darf dabei für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird“.

Weitere Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung erhalten Sie hier, auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.


PROZESSKOSTEN

Sollte eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Rechtsanliegens erforderlich sein oder jedenfalls nicht ausgeschlossen werden können, so kläre ich Sie vorab über die in Betracht kommenden Prozesskosten und das Prozessrisiko auf.

Die Prozesskosten umfassen die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Sie können sich selbst einen Überblick über mögliche Prozesskosten verschaffen, indem Sie den vom Deutschen Anwaltsverein im Internet bereit gestellten Prozesskostenrechner nutzen. Es ist jedoch zu beachten, dass es stets einer Einzelfallbetrachtung bedarf, um voraussichtliche Prozesskosten sowie insbesondere das diesbezügliche Prozessrisiko abschätzen zu können.

Bezüglich der Verteilung der Prozesskosten gilt grundsätzlich: Die im Rechtsstreit unterliegende Partei trägt die Prozesskosten. Bei nur teilweisem Unterliegen bzw. Obsiegen können die Kosten gegeneinander aufgehoben oder verhältnismäßig geteilt werden. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt die Besonderheit, dass jede Partei stets ihre eigenen Anwaltskosten trägt, unabhängig vom Verfahrensausgang.


BERATUNGSHILFE, PROZESSKOSTENHILFE, RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht Beratungshilfe zu beantragen. Das Gericht prüft dann, ob eine außergerichtliche anwaltliche Beratung notwendig ist und der Mandant die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Wird Beratungshilfe gewährt, so beschränkt sich das Anwaltshonorar für die außergerichtliche Beratung auf höchsten 15 Euro; die weiteren Kosten rechnet der Rechtsanwalt gegenüber der Landeskasse ab. Die Formulare zur Beantragung von Beratungshilfe sowie die zugehörigen Merkblätter erhalten Sie hier, auf der Internetseite des Kammergerichts.

Wenn ein Mandant nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses zu tragen und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet, kann beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wird sie gewährt, so ist der Mandant von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten des eigenen Anwalts und den Auslagen für Zeugen und Sachverständige befreit, nicht jedoch von den etwaigen Kosten des gegnerischen Anwaltes, sofern diese zu tragen sein sollten. Die Formulare zur Beantragung von Prozesskostenhilfe sowie die zugehörigen Merkblätter können Sie hier einsehen, ebenfalls auf der Internetseite des Kammergerichts.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, so bringen Sie bitte bereits zur Erstberatung die Versicherungspolice sowie den Text der Allgemeinen Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung mit, sodass geprüft werden kann, ob eine Deckungsanfrage gestellt werden sollte.


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