Philosophie

Meine anwaltliche Tätigkeit ist geleitet von einer liberalen Philosophie; meine Maxime ist Integrität: die Übereinstimmung meines persönlichen Handelns mit dem berufsethischen Selbstverständnis der Advokatur, das geprägt ist von den Grundwerten: Freiheit, Unabhängigkeit, Uneigennützigkeit, Loyalität und Gewissenhaftigkeit.


SELBSTVERSTÄNDNIS DER ADVOKATUR

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und übt einen Freien Beruf aus. Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern; dabei ist er zu Verschwiegenheit und uneigennützigem Handeln im Interesse des Mandanten verpflichtet. Bei der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft leistet er den Eid, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen.


FREIHEIT

Der Rechtsanwalt übt einen Freien Beruf aus und kein Gewerbe. Damit kommt einerseits zum Ausdruck, dass die anwaltliche Tätigkeit nicht von bloßem Gewinnstreben geleitet sein soll und andererseits, dass anwaltliches Handeln in besonderem Maße von der individuellen Persönlichkeit und eigenverantwortlichem Handeln geprägt ist.


UNABHÄNGIGKEIT

Die Unabhängigkeit ist zunächst Wesensmerkmal der inneren Haltung des Rechtsanwaltes; nach außen wirkt sie in mehrere Richtungen: gegenüber dritten Interessen jeder Art, insbesondere wirtschaftlichen und politischen, gegenüber dem Staat und schließlich auch gegenüber dem Mandanten. Letzteres folgt aus der Eidesbindung des Rechtsanwaltes an die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung und ist auch im Interesse des Mandanten selbst, der einen Anspruch auf rechtlichen Rat hat, der nicht davon geleitet ist, ihm „nach dem Munde zu reden“, sondern ihn über die Möglichkeiten aber auch Grenzen des Rechts umfassend aufzuklären.


UNEIGENNÜTZIGKEIT

Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten, nicht seine eigenen. Sein Anspruch ist es, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen; eigenes Gewinnstreben steht dahinter zurück.


LOYALITÄT

Das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist Voraussetzung und tragendes Fundament der anwaltlichen Tätigkeit. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf bei einem ihn betreffenden Interessenkonflikt nicht tätig werden.


GEWISSENHAFTIGKEIT

Der Rechtsanwalt ist zu sorgfältigem und bedachtem Handeln verpflichtet. Dies verlangt nach vollständiger Ermittlung des Sachverhaltes und dessen umfassender rechtlicher Würdigung sowie gründlicher Beratung des Mandanten und gemeinsamer Abwägung der weiteren Schritte.